Vorsicht bei eigenhändigen Testamenten!

Die versteckten Risiken eigenhändiger Testamente

Ein eigenhändiges Testament scheint auf den ersten Blick einfach: Zettel, Stift, Unterschrift – und der letzte Wille ist geregelt. Doch die Praxis zeigt: Gerade diese vermeintliche Einfachheit birgt erhebliche Risiken.

Wer sein Testament selbst schreibt, läuft Gefahr, dass es später angefochten oder gar für ungültig erklärt wird. Schon die Frage, ob das Dokument tatsächlich vom Verstorbenen stammt, kann in einem Gerichtsverfahren entscheidend sein – und oft fehlen dann Vergleichsstücke, um die Echtheit zu beweisen. Hinzu kommt, dass eigenhändige Testamente besonders fälschungsanfällig sind. Formale  Fehler (etwa bei mehreren Blättern oder fehlender äußerer Einheit) können zur Formungültigkeit des Testaments führen. So muss etwa die Unterschrift in einer solchen räumlichen Verbindung zum Text stehen, dass sie als Abschluss der letztwilligen Verfügung und nach der Verkehrsauffassung diese deckend angesehen werden kann.

Auch die Aufbewahrung spielt eine zentrale Rolle

Wird das Testament nicht rechtzeitig registriert oder sicher verwahrt, kann es im entscheidenden Moment schlicht verschwinden. Und wenn es dann Streit unter den Erben gibt, hilft kein guter Wille mehr – sondern nur ein rechtssicheres Dokument.

Wer sichergehen will, dass sein letzter Wille tatsächlich umgesetzt wird, sollte auf fachkundige Unterstützung setzen. Wir sorgen nicht nur dafür, dass das Testament allen Formvorschriften entspricht, sondern auch, dass es im Streitfall Bestand hat. Eine rechtliche Beratung kann hier enorme emotionale und finanzielle Folgekosten vermeiden.

Dr. Alma Steger

Rechtsanwältin für Erbrecht
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