Der digitale Nachlass: Wichtige Aspekte bei der Nachlassplanung

In einer digitalisierten Welt hinterlassen wir nicht nur physische Spuren, sondern auch eine Vielzahl an digitalen Daten und Vermögenswerten. Doch was passiert mit diesen digitalen Hinterlassenschaften, wenn wir nicht mehr da sind? Der digitale Nachlass ist ein Thema, das in der Nachlassplanung immer mehr an Bedeutung gewinnt. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die wichtigsten Aspekte, die Sie bei der Planung Ihres digitalen Nachlasses berücksichtigen sollten

Was ist der digitale Nachlass?

Der digitale Nachlass umfasst alle Rechte und Verbindlichkeiten, die eine Person in der digitalen Welt hinterlässt. Dazu zählen Daten, Inhalte und Informationen, die in elektronischer oder digitaler Form erstellt oder genutzt wurden. Beispiele hierfür sind:

Online-Accounts: E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Blogs
Digitale Vermögenswerte: Kryptowährungen, NFTs, Online-Banking-Zugänge
Cloud-Speicher: Fotos, Videos und Dokumente
Zahlungsdienste: PayPal, Online-Broker-Verträge
Physische Datenträger: Smartphones, Festplatten, SIM-Karten

Die Bandbreite des digitalen Nachlasses zeigt, wie tief unser Leben mit der digitalen Welt verwoben ist – und wie wichtig es ist, diesen Bereich in die Nachlassplanung einzubeziehen.

Rechtliche Grundlage – was ist vererbbar?

Grundsätzlich ist der digitale Nachlass vererbbar. Das bedeutet, dass digitale Vermögenswerte und Rechte  auf die Erben übergehen. Allerdings gibt es Ausnahmen:

Höchstpersönliche Daten: Medizinische Daten oder andere höchstpersönliche Informationen sind nicht vererbbar.
Vertragliche Einschränkungen: Viele Anbieter digitaler Dienste, wie Facebook oder Instagram, schränken die Vererblichkeit von Nutzerkonten in ihren AGB ein. Häufig werden Profile nach dem Tod in einen „Gedenkzustand“ versetzt.

Diese Einschränkungen können jedoch rechtlich problematisch sein, da sie gegen grundlegende Prinzipien des Erbrechts oder des AGB-Rechts verstoßen könnten.

Empfehlungen für die Nachlassplanung

Eine sorgfältige Planung des digitalen Nachlasses kann nicht nur rechtliche und organisatorische Hürden minimieren, sondern auch sicherstellen, dass Ihre digitalen Vermögenswerte und Daten in Ihrem Sinne verwaltet werden. Hier sind einige wichtige Schritte:

Letztwillige Verfügung
Falls der gesamte digitale Nachlass uneingeschränkt den Erben zukommen soll, sind keine besonderen letztwilligen Vorkehrungen erforderlich. Für abweichende Regelungen ist jedoch eine letztwillige Verfügung ratsam. Sie können Ihren digitalen Nachlass oder Teile davon mit Vermächtnissen oder Erbteilungsanordnungen bestimmten Berechtigten zukommen lassen.
Testamentsvollstrecker und AuflagenEs kann sinnvoll sein, hinsichtlich des digitalen Nachlasses Auflagen anzuordnen und für deren Einhaltung einen Testamentsvollstrecker zu nominieren. Dadurch kann beispielsweise:
Die Preisgabe bestimmter Daten untersagt werden.
Die Löschung von Daten angeordnet werden.
Die Fortführung von Websites festgelegt werden.
Ein Testamentsvollstrecker zur Verwaltung des digitalen Nachlasses eingesetzt werden.
Zugangsdaten hinterlegenBesonders wichtig ist, dass diejenigen, denen digitale Vermögenswerte zugedacht werden oder diese verwalten sollen, auch den Zugang zu diesen erhalten können. Daher sollten Sie Ihr digitales Vermögen geordnet und aufgearbeitet hinterlassen, etwa durch: Analoge oder digitale Listen über Benutzerkonten samt (zu aktualisierenden) Zugangsdaten und Bereitstellung der Zugangsdaten für Bevollmächtigte im Fall der Entscheidungsunfähigkeit. Die Benutzerdaten sind der unabdingbare Garant dafür, uneingeschränkt auf die Daten zugreifen und sie verwalten zu können.

Vorsorgevollmacht: Im Ablebensfall tritt zunächst die ruhende Verlassenschaft an die Stelle des Verstorbenen. Die Zwischenzeit bis zum Vorliegen einer Vertretung kann durch eine Vollmacht überbrückt werden, die über den Tod hinaus Gültigkeit hat. Bei drohender Entscheidungsunfähigkeit ist zudem die Errichtung einer Vorsorgevollmacht empfehlenswert.

Rechtliche Einschränkungen durch AGB: Bei digitalen Vermögenswerten, denen ein Vertragsverhältnis zugrunde liegt, werden seitens der Anbieter oft Nutzungsbedingungen (AGB) festgelegt, die die Vererblichkeit einschränken oder ausschließen können. Solche Einschränkungen können jedoch gegen den zwingenden Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge oder das zwingende AGB-Recht verstoßen.

Fazit: Vorsorge ist der Schlüssel

Der digitale Nachlass ist ein komplexes, aber unverzichtbares Thema in der Nachlassplanung. Mit einer klaren Strategie und den richtigen Vorkehrungen können Sie sicherstellen, dass Ihre digitalen Vermögenswerte und Daten in Ihrem Sinne verwaltet werden. Denken Sie daran: Eine gut durchdachte Planung entlastet nicht nur Ihre Erben, sondern bewahrt auch Ihre digitale Identität.

Haben Sie bereits an Ihren digitalen Nachlass gedacht? Wir unterstützen Sie gerne.

Dr. Alma Steger

Rechtsanwältin für Erbrecht
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